Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit vor negativen Einflüssen geschützt werden.
> Jugendliche unter 16 Jahren: dürfen weder Alkohol kaufen noch in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ihnen ab 14 Jahren nur gestattet, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, z. B. Vater oder Mutter sind.
> Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken. Getränke und Lebensmittel, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, dürfen sie weder konsumieren noch kaufen. Dies gilt nicht nur z. B. für Schnaps, sondern für alle Mixgetränke mit Spirituosen, auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher liegt als bei Bier oder Wein.
Paragraph Jugendschutzgesetz | Unter 14 Jahre | 14 und 15 Jahre | 16 und 17 Jahre | |
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§ 4 | Aufenthalt in Gaststätten | bis 24 Uhr | ||
zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränkes in der Zeit von 5 - 23 Uhr | ||||
Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben | ||||
§ 5 | Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (u. a. Disco, Party, Vereinsfest) | bis 24 Uhr | ||
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege | bis 22 Uhr | bis 24 Uhr | bis 24 Uhr | |
§ 6 | Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teilnahme an Glückspielen | |||
§ 8 | Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten | |||
§ 9 | Abgabe/ Verzehr von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken etc. | |||
Abgabe/ Verzehr anderer alkoholischer Getränke oder Lebensmittel | ||||
§ 10 | Abgabe/ Konsum von Tabakwaren, auch Shisha-Tabak, E-Zigaretten/ E-Shishas (auch nikotinfrei) |
erlaubt | nicht erlaubt, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten* Person | ||
nicht erlaubt | nicht erlaubt, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten* oder erziehungsbeauftragten** Person |
Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie in der Broschüre "Jugendschutz - verständlich erklärt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.