Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit – und seit 1968 in Deutschland als solche anerkannt. Seitdem übernehmen die Krankenversicherungen und die Rentenversicherungsträger die Kosten für eine Behandlung. Ein Alkoholentzug verläuft in der Regel in vier Schritten:
In der Suchtberatung führen Sie Gespräche mit einer fachkundigen Beraterin oder einem Berater. Einen ersten Termin können Sie meist kurzfristig telefonisch vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos, und die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Über einige Wochen hinweg treffen Sie sich in der Regel einmal pro Woche in der Beratungsstelle. Ziel ist es, das Ausmaß Ihres Alkoholproblems zu klären und Ihre Lebensumstände kennenzulernen. Viele Ratsuchende senken bereits in dieser Zeit ihren Alkoholkonsum beträchtlich oder entscheiden sich für eine alkoholfreie Zeit
Wichtig ist, dass Sie Vertrauen zu Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin haben. Ist das nicht so, sollten Sie es offen ansprechen und ggf. die beratende Person oder die Beratungsstelle wechseln. Seien Sie aber ehrlich zu sich selbst: Brechen Sie die Beratung nicht jedes Mal ab, wenn unangenehme Fragen auftauchen bzw. deutlich wird, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin planen Sie die nächsten Schritte und beginnen mit der Umsetzung. Folgende Fragen werden geklärt:
Wer einmal alkoholabhängig war, läuft Gefahr, selbst nach Wochen oder Monaten der Abstinenz innerhalb kürzester Zeit wieder genauso viel oder sogar noch mehr zu trinken als zuvor. Dauerhaft Maß zu halten ist erfahrungsgemäß anstrengender als die Entscheidung für ein alkoholfreies Leben.
Ein Alkoholentzug ist für den Körper eine schwere Herausforderung. Wer seit Monaten oder Jahren keine nüchternen Tage mehr kennt, muss mit starken Entzugserscheinungen rechnen. Die bei einer Alkoholentwöhnung auftretenden Entzugserscheinungen können lebensbedrohlich sein und sind dringend behandlungsbedürftig. Nur mit ärztlicher Unterstützung können potenzielle Risiken, z. B. ein Krampfanfall mit Bewusstseinsverlust oder ein Delirium, weitgehend ausgeschlossen werden. Bei einem geplanten Entzug ist der erste Schritt also immer der Gang zum Arzt oder zur Ärztin. Der ärztlich begleitete Entzug kann ambulant oder stationär erfolgen.
Der ambulante Entzug ist auf circa zwei Wochen angelegt. In der ersten Woche gehen Sie in der Regel täglich in die ärztliche Praxis, werden dort untersucht und erhalten bei Bedarf ein Medikament zur Linderung der Entzugserscheinungen. In der zweiten Woche finden die Arztbesuche im Rahmen des Alkoholentzugs jeden zweiten Tag statt. Wer an einer Entzugsbehandlung teilnimmt, erhält für diese Zeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung).
Ist Ihre Abhängigkeit sehr stark oder haben Sie große Angst vor dem Entzug, sollte dieser stationär im Krankenhaus durchgeführt werden. Es gibt Fachkliniken und psychiatrische Kliniken, die sogenannte qualifizierte Entgiftungen durchführen. Speziell ausgebildete medizinische und pflegerische Fachkräfte überwachen nicht nur den körperlichen Entzug, sondern bieten auch begleitende Gespräche und weiterführende Informationen sowie gegebenenfalls die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe an.
Auch für die Alkoholentwöhnung gibt es ambulante und stationäre Therapieangebote. Idealerweise schließt sich eine Entwöhnungstherapie direkt an die Entgiftung an. Meist vergeht jedoch zwischen Entzugsbehandlung und Beginn der Alkoholtherapie einige Zeit. Überbrücken Sie diese am besten mit dem Besuch von Selbsthilfegruppen und Motivationsgruppen in Beratungseinrichtungen.
Vor allem psychosoziale Beratungs- und Behandlungseinrichtungen bieten ambulante Therapien der Alkoholentwöhnung an. Eine Therapie dauert meist zwischen 12 und 18 Monaten. Dabei finden ein- bis zweimal wöchentlich in der Beratungsstelle therapeutische Gruppen- oder Einzelgespräche statt. Wichtig ist, dass Sie Vertrauen zu Ihrer Therapeutin bzw. zum Therapeuten haben. Wenn das nicht so ist, sinken die Aussichten auf Behandlungserfolg deutlich. In diesem Fall sollten Sie sich nach anderen Hilfeangeboten erkundigen. Während einer ambulanten Therapie können Sie Ihr gewohntes Leben weiterführen: zu Hause wohnen, bei Ihrer Familie sein und zur Arbeit gehen. Zu bedenken ist, dass eine solche Therapie viel Kraft kostet. Wer seine Alkoholabhängigkeit überwinden möchte, stellt viele Fragen neu: zu den Gründen seiner Alkoholabhängigkeit, zu seiner Lebenssituation und vielem mehr. Gleichzeitig gilt es, nüchtern zu bleiben. Wer all das neben seinem normalen Tagesablauf leisten möchte, braucht in der Regel einen festen Wohnsitz, Unterstützung durch Familienangehörige oder andere ihm nahestehende Menschen sowie eine intakte Arbeitssituation. Sind die Lebensumstände eher instabil und ist es in der gewohnten Umgebung nicht möglich, über längere Zeit nüchtern zu bleiben, ist eine stationäre Behandlung zu empfehlen.
Die Anschriften ambulanter Therapieangebote nennen Ihnen
Die stationäre Entwöhnungstherapie in einer Fachklinik bietet einen geschützten Rahmen, in dem sich Alkoholabhängige ganz auf die Überwindung ihrer Krankheit konzentrieren können. Das gewohnte, oft durch Alkohol geprägte Umfeld zu verlassen, erleichtert den Heilungsprozess bei Alkoholabhängigkeit. Im Mittelpunkt der stationären Behandlung stehen therapeutische Einzel- und Gruppengespräche, die durch weitere Angebote ergänzt werden. Die Therapiedauer ist unterschiedlich: Kurzzeittherapien sind auf sechs bis acht Wochen, Langzeittherapien auf zwölf bis 16 Wochen angelegt. Manche Kliniken haben sich spezialisiert: Es gibt Kliniken, die Mütter mit ihren kleinen Kindern aufnehmen, andere stehen nur Frauen oder nur Männern offen. Viele Kliniken bieten ergänzende Angebote für spezielle Patientengruppen.
Unabhängig von der Behandlungsdauer lässt sich ein ungefährer Ablauf der stationären Alkoholentwöhnung wie folgt skizzieren:
In Deutschland gibt es weit über 100 Fachkliniken für Alkoholabhängige mit insgesamt rund 10.000 Plätzen. Welche Klinik für Sie für eine Alkoholtherapie infrage kommt, erfahren Sie im Rahmen einer Beratung durch die Fachberatungsstellen. Auch Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger geben Hinweise.
Einen Überblick über das stationäre Suchthilfeangebot zur Alkoholentwöhnung geben außerdem diese Organisationen:
Sie haben es geschafft, vom Alkohol loszukommen! Jetzt gilt es, die Erfolge zu festigen und ein dauerhaft abstinentes Leben zu führen. Die Nachsorge ist deshalb der letzte, aber nicht minder wichtige Bestandteil der Therapie von Alkoholabhängigkeit.
Der Alkoholentzug und die Alkoholentwöhnung schafft die Grundlage für ein dauerhaft abstinentes Leben. Dennoch besteht besonders in den ersten Monaten die Gefahr eines Rückfalls, z. B. wenn in Familie oder Partnerschaft Probleme auftauchen oder die erhoffte Rückkehr in den Beruf nicht sofort gelingt. Auch Einsamkeit und Langeweile sind häufig Gründe, dass jemand erneut zum Alkohol greift. Denn manch einem fällt es nicht leicht, die Zeit, die er oder sie früher mit Trinken verbracht hat, nun mit interessanten und schönen Unternehmungen zu füllen. Häufig sind es aber auch der pure Leichtsinn oder der Wunsch, doch noch maßvoll trinken zu können, die dazu führen, dass jemand die Abstinenz aufgibt.
Sind Sie, ein Angehöriger oder eine Angehörige rückfällig geworden, geht es vor allem darum, nicht aus Scham auf mögliche Hilfe zu verzichten. Vielmehr gilt es gerade jetzt, das Selbstvertrauen wiederzufinden, an die Erfolge beim Alkoholverzicht anzuknüpfen. Schließlich sind Sie den Schritt bereits einmal erfolgreich gegangen! Unterstützen können Sie in dieser Zeit u. a. regelmäßige Gesprächstermine bei Ihrem Arzt bzw. der Fachberatungsstelle oder die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe.