Wer auf Alkohol verzichten will oder muss, sollte auch bei einigen Lebensmitteln vorsichtig sein. Alkohol in Lebensmitteln findet sich nämlich häufiger, als man denken könnte. Denn nicht alles Ess- und Trinkbare, was scheinbar keinen Alkohol enthält, ist auch wirklich alkoholfrei – selbst, wenn das Etikett das besagt. Alkoholfreies Bier ist nur ein Beispiel dafür. Sogar in Brot kann sich Alkohol verstecken. Dass auch Alkohol in Lebensmitteln dieser Art enthalten ist, hat zwei sehr unterschiedliche Gründe: gesetzliche Bestimmungen und biochemische Prozesse.
Wann und wie Alkohol in Essen und Getränken in Deutschland angegeben werden muss, ist in verschiedenen Verordnungen geregelt. Grundsätzlich gibt es eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, die Alkohol als Zutat enthalten. Bei Getränken gibt es aber Ausnahmen:
Wichtig: Diese Grenzwerte gelten für den Zeitpunkt der Abfüllung – der Alkoholgehalt kann aber durch Gärung oder Fermentation in der Flasche ansteigen! Dann ist schnell mehr Alkohol in Lebensmitteln zu finden als angegeben.
Auch bei Essbarem gilt die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht, Ausnahmen gibt es hier aber ebenfalls:
So weit die rechtlichen Bestimmungen – aber was bedeutet das in der Praxis? Hier sind neun Beispiele für „alkoholfreie“ Lebensmittel, die nicht frei von Alkohol sind:
Alkoholfreies Bier
„Alkoholfreies“ enthält in den meisten Fällen Alkohol – nur eben weniger als 0,5 % Volumenprozent. Das steht aber auch so auf dem Etikett.
Bei so einem geringen Alkoholgehalt ist nicht mit gesundheitlichen Schäden durch den Konsum dieser Getränke zu rechnen. Nur Schwangere sollten ganz auf den Konsum von Alkohol verzichten und daher nur Lebensmittel zu sich nehmen, die 0,0 % vol. Alkohol enthalten – auch das ist auf dem Etikett angegeben. Lebensmittel mit dieser Angabe dürfen gar keinen Alkohol enthalten.
Kinder sollten nie Bier trinken, auch kein alkoholfreies, damit sie sich nicht an den Geschmack gewöhnen. Das gilt auch für Bier-Mischgetränke wie alkoholfreies Radler oder Fassbrause.
Ob bei Getränken mit einem Alkoholgehalt bis zu 0,5 % vol. Alkohol eine Gefahr für alkoholkranke Menschen ausgeht, ist nicht eindeutig geklärt. Eine eindeutige Untergrenze, ab der die Alkoholmenge bereits ausreicht, um bei trockenen Alkoholikerinnen und Alkoholikern einen Rückfall auszulösen, konnte bisher nicht bestimmt werden. Schon der bloße Geschmack der Produkte könnte dazu führen.
Alkoholfreier Wein, Sekt, Gin, …
Für diese Getränke gilt dasselbe wie für alkoholfreies Bier: Solange unter 0,5 % Vol. Alkohol drinstecken, dürfen sie sich „alkoholfrei“ nennen.
Fruchtsäfte
Bei Fruchtsäften liegt die Grenze zur „Alkoholfreiheit“ bei ca. 0,38 % Vol. zum Zeitpunkt der Abfüllung in die Flasche. In der Flasche beginnen sie zu gären, wobei zusätzlicher Alkohol entsteht. Deshalb kann der anteilige Alkohol in Lebensmitteln wie Saft über den Grenzwert ansteigen, sodass das Getränk bei einer erneuten Messung theoretisch gar nicht mehr als „alkoholfrei“ gelten dürfte.
Fertigessen mit Kennzeichnung „enthält Aroma“
„Enthält Aroma“ ist ein Hinweis, der auf vielen Fertigsaucen, Tütensuppen und Ähnlichem zu finden ist. In solchen Aromen steckt oft Branntwein oder anderer Alkohol. Weil er in diesem Fall nur ein Trägerstoff und keine Zutat im rechtlichen Sinn ist, steht der Alkohol in Lebensmitteln wie diesen nicht auf der Zutatenliste.
Bananen
Die leckere gelbe Frucht kann bis zu 0,6 Volumenprozent Alkohol enthalten. Hier gilt: Je reifer die Banane, desto mehr steckt drin. Der Grund: Der hohe Zuckergehalt von Bananen setzt gepaart mit natürlich vorkommenden Hefepilzen während der Reifung einen Gärungsprozess in Gang, bei dem Alkohol entsteht.
Kuchen
Je nach Teig kann genau wie beim Brot auch in Kuchen oder Kleingebäck Alkohol versteckt sein. Außerdem: Wer ein unverpacktes Tortenstück direkt beim Bäcker kauft, weiß nicht unbedingt, ob die Cremefüllung Alkohol enthält. Hier gilt: Um sicherzugehen, lieber nachfragen!
Sauerkraut
Sauerkraut entsteht aus Weißkohl, der fermentiert wird. Beim Fermentieren sind Bakterien am Werk, die Kohlenhydrate umwandeln – unter anderem zu Milchsäure und Alkohol. Fertiges Sauerkraut enthält deshalb bis zu 0,5 % Vol. Alkohol.
Essig
Okay, Essig an sich ist kein „Essen“, wird aber gern als Zutat beim Kochen genutzt. Essig entsteht, wenn Bakterien Alkohol in Essigsäure umwandeln. Dabei kann eine Menge von unter 0,5% Volumenalkohol im Endprodukt zurückbleiben – welches damit als „alkoholfrei“ gilt. Manche Essigsorten, zum Beispiel wenn sie aromatisiert sind, enthalten Alkoholzusätze. Diese müssen in der Inhaltsbeschreibung angegeben werden. Anstatt „Alkohol“ kann und darf dort aber zum Beispiel auch „Äthanol“, „Ethanol“, „Weingeist“, „Spiritus“ oder eine chemische Formel stehen.
Brot
Bei Brotsorten, die Hefe enthalten, und bei Aufback-Brötchen oder Croissants aus der Dose sieht es ähnlich aus. Auch hier entsteht durch Gärung Alkohol. Zwar verflüchtigt er sich beim Backen des Brotes teilweise, ein Rest bleibt aber übrig: oft bis zu 0,3 Volumenprozent.
„Alkohofrei“ bedeutet also nicht „enthält überhaupt keinen Alkohol“. Sind solche Lebensmittel mit Alkohol ein Grund zur Sorge? Was passiert im Körper, wenn sie Teil der Ernährung sind?
Wie so oft gilt: Es kommt darauf an – vor allem auf die Menge. Durch kleine Mengen Alkohol in Lebensmitteln ist mit gesundheitlichen Schäden nicht zu rechnen, denn der Alkoholgehalt von Sauerkraut, Bananen, Fruchtsäften, Fertiggerichten oder Schokoladenerzeugnissen ohne Alkoholdeklaration ist zu gering. Auch Schwangere können davon unbedenklich kleine Mengen zu sich nehmen. Ein Mensch müsste zum Beispiel neun oder zehn Liter Fruchtsaft trinken, um so viel Alkohol wie in einem halben Liter Bier aufzunehmen. Bei Kuchen aus der Konditorei sieht es ein wenig anders aus – schließlich ist nicht so leicht ersichtlich, mit wie viel Likör die Tortencreme angerührt wurde.
Kinder hingegen sollte man keine Nachspeisen oder Ähnliches anbieten, die geringe Mengen Alkohol enthalten, damit sie sich nicht an den Geschmack gewöhnen.